DCV handelt neuen GEMA-Vertrag für seine Chöre aus
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 gilt für die Mitgliedsverbände des Deutschen Chorverbandes ein neuer GEMA-Gesamtvertrag. Der DCV handelte für seine Mitglieder eine Änderung des Abrechnungsverfahrens und zusätzlich zu den bislang schon gewährten 20 Prozent Rabatt für die von den Geschäftsstellen geleistete Verwaltungsbeihilfe einen Kultur-Rabatt von nochmals zwölf Prozent aus. Insgesamt sparen die DCV-Chöre damit rund 130.000 Euro im Jahr an GEMA-Gebühren für ihre öffentlichen Auftritte und Konzerte. Die Zustimmung zum Vertrag wurde von den Präsidenten der DCV-Mitgliedsverbände am Rande des Chorverbandstages Mitte Juni in Stuttgart erteilt.
Anmeldung einer Veranstaltung bei der GEMA :
Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen und per Email oder per Post an den Chorverband der Pfalz schicken
>> GEMA Anmeldung 2020 [PDF-Datei]
>> GEMA Musiknutzung auf Internetseiten [PDF-Datei]
Neues von der GEMA
(veröffentlicht am 15.09.2020)
Diese hat uns mitgeteilt, dass die coronabedingte Sonderregelung zum Live-Streaming am 15. September 2020 endet, sodass Chöre Live-Streamings wieder nach Tarif VR-OD 10 lizensieren lassen müssen. Die Sonderregelung, dass Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Krise abgesagt werden mussten und stattdessen als Live-Stream stattfinden, mit dem GEMA-Anmeldebogen bei den DCV-Mitgliedsverbänden angemeldet werden können, gilt ab dem 15. September 2020 also nicht mehr!
Zur Lizenzierung nach Tarif VR-OD 10 verweisen wir auf
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-od-10/