Förderung musikalischer Projekte – Voraussetzungen und Richtlinien

Zur Förderung  musikalischer Projekte stehen Mittel aus Erlösen der Glücksspirale, Lotto Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Zuschussfähig sind Mitglieder im Chorverband der Pfalz (CVdP)

  • Die mindestens seit einem Jahr bestehen (Nachweis über Bestandsmeldung) und
  • Aktivitäten entwickelt haben, die dem Satzungszweck des CVdP entsprechen und
  • die die Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes auf anfrage nachweisen können.

Anträge auf Förderung müssen grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahme/des Projektes gestellt werden. Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragsstellung, da Bezuschussungen nur möglich sind, solange Mittel vorhanden sind. Anträge können zu folgenden Fristen eingereicht werden:

  • 31.03. eines Jahres
  • 30.06. eines Jahres
  • 30.09 eines Jahres und
  • 31.12.eines Jahres

Die jeweiligen Antragsteller erhalten eine Mitteilung darüber, ob der Antrag berücksichtigt wurde und in welcher Höhe sich die Förderung beläuft. Die Auszahlung des bewilligten Betrags erfolgt nach der Maßnahme/Projekt auf der Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben durch entsprechende Rechnungen und Belege und grundsätzlich erst dann, wenn der Chorverband über die notwendigen Mittel verfügt. Die Abrechnungen sollten spätestens 8 Wochen nach Abschluß der Maßnahme/des Projektes dem Chorverband vorgelegt werden. Dies kann per Mail oder Post erfolgen.

Bei Werbemaßnahmen, bei Durchführung des Projektes/Konzertes und bei der Berichterstattung ist auf die Förderung durch den Chorverband der Pfalz bzw. der Glücksspirale hinzuweisen. Entsprechende Logos werden den Vereinen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht beachtet werden, behält sich der Chorverband vor, die genehmigte Förderung zurück zu nehmen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

> Antragsformular und Richtlinien Glücksspirale

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