Für das laufende Jahr 2024 sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bereits vollständig ausgeschöpft. Es können daher für das laufende Jahr 2024 keine weiteren Förderanträge mehr gestellt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns Ihnen im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit der Antragsstellung bieten zu können.
1.Förderung musikalischer Projekte von Erwachsenen- und Kinderchören
Zur Förderung musikalischer Projekte stehen Mittel aus Erlösen der Glücksspirale, Lotto Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Zuschussfähig sind Mitglieder im Chorverband der Pfalz (CVdP)
- Die mindestens seit einem Jahr bestehen (Nachweis über Bestandsmeldung) und
- Aktivitäten entwickelt haben, die dem Satzungszweck des CVdP entsprechen und
- die die Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes nachweisen können.
Anträge auf Förderung können grundsätzlich nur im Vorquartal vor der Durchführung der Maßnahme/des Projektes gestellt werden (wird z.B. eine Förderung für eine Veranstaltung im Mai 2025 gestellt, muss diese bis spätestens 31. März 2025 bei uns eingegangen sein). Anträge können zu folgenden Fristen eingereicht werden:
- 31.03. eines Jahres
- 30.06. eines Jahres
- 30.09 eines Jahres und
- 31.12.eines Jahres
Jeder Verein erhält eine Förderung pro Verein und pro Jahr.
Die jeweiligen Antragsteller erhalten eine Mitteilung darüber, ob der Antrag berücksichtigt wurde und in welcher Höhe sich die Förderung beläuft. Die Auszahlung und die Höhe des bewilligten Betrags erfolgt nach der Maßnahme/Projekt auf der Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben durch entsprechende Rechnungen und Belege und grundsätzlich erst dann, wenn der Chorverband über die notwendigen Mittel verfügt. Die Abrechnungen sollten spätestens 8 Wochen nach Abschluß der Maßnahme/des Projektes dem Chorverband vorgelegt werden. Dies kann per Mail oder Post erfolgen.
Bei Werbemaßnahmen, bei Durchführung des Projektes/Konzertes und bei der Berichterstattung ist auf die Förderung durch den Chorverband der Pfalz bzw. der Glücksspirale hinzuweisen. Entsprechende Logos werden den Vereinen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht beachtet werden, behält sich der Chorverband vor, die genehmigte Förderung zurück zu nehmen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
2.Förderung von Chorproben-Wochenenden
Anträge auf Förderung von Chorproben-Wochenenden müssen grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahme/des Projektes gestellt werden. Anträge können zu folgenden Fristen eingereicht werden:
- 31.03. eines Jahres
- 30.06. eines Jahres
- 30.09 eines Jahres und
- 31.12.eines Jahres
Ein Chorproben-Wochenende wird gefördert, unter der Vorraussetzung, dass die Proben mit dem eigenen Chorleiter abgehalten werden und es sich um einen externen Probeort mit Übernachtung handelt.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bitte die nachstehenden Formulare ausfüllen und einreichen:
>>Antrag auf Förderung Projekte durch Glücksspirale bearbeitbar
>>Allgemeine Richtlinien zum Antrag auf Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale
3.Kauf von Instrumenten oder Kauf von Bühnentechnik (keine Podeste !)
Auch hierfür kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden unter Berücksichtigung der vierteljährlichen Fristen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bitte die nachstehenden Formulare ausfüllen und einreichen:
>>Antrag Instrumente und Bühnentechnik bearbeitbar
>>Allgemeine Richtlinien zum Antrag auf Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale
4.Chorreisen von Kinder- und Jugendchören
Auch hierfür kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden unter Berücksichtigung der vierteljährlichen Fristen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
>>Antrag auf Förderung Projekte durch Glücksspirale bearbeitbar
>>Allgemeine Richtlinien zum Antrag auf Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale
Chorreisen von Erwachsenen-Chören werden nicht finanziell unterstützt.