Achtung ! Änderung der Fristen
Förderung besonderer musikalischer Projekte
Zur Förderung besonderer musikalischer Projekte stehen Mittel aus Erlösen der Glücksspirale, Lotto Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Zuschussfähig sind Mitglieder im Chorverband der Pfalz (CVdP)
- Die mindestens seit einem Jahr bestehen (Nachweis über Bestandsmeldung) und
- Aktivitäten entwickelt haben, die dem Satzungszweck des CVdP entsprechen und
- eine Mindeststärke von 15 Mitgliedern haben (als Berechnungsgrundlage gilt die letzte Bestandsmeldung).
Anträge können künftig zu folgenden Fristen eingereicht werden:
- 31.03. eines Jahres
- 30.06. eines Jahres
- 30.09 eines Jahres und
- 31.12.eines Jahres
Über die jeweiligen Anträge wird das Präsidium zeitnach entscheiden, ob die Förderung gerechtfertigt ist oder nicht. Die Vereine erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.
Die Auszahlung des bewilligten Betrags erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung und Zahlung.
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