Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht mit den Regelungen der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zum Chorprobenbetrieb und zur Durchführung von Auftritten und Konzerten. Wir empfehlen einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Regelungen.

Weitere Informationen und Hygiene-Verordnungen unter:

https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/

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Ab Samstag, den 1. Oktober 2022 gilt die 34. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (34. CobeLVO). Die Verordnung hat eine Gültigkeit bis Ablauf des 30. November 2022.

Für den Musikbereich gibt es keine Einschränkungen.

Die gesamte Verordnung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Wir raten Ihnen außerdem, sich mit dem für Sie zuständigen Ordnungsamt in Verbindung zu setzen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Ämter zuweilen andere Maßstäbe als das Land ansetzen und für Unsicherheiten und Widersprüchlichkeiten sorgen. Meistens sind die dort angesetzten Regeln strenger. Auch wenn es nicht logisch erscheint, müssen wir uns den Regeln der Ordnungsämter beugen.

Viel Freude und Erfolg beim Proben und gemeinsamen Üben! Bleiben Sie gesund!

Ihr Chorverband der Pfalz