Antragsbereichtigt sind Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden, Bands und andere Organisationen der Amateurmusik. Foto: Lindas Fotowelt

Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Runde: Ab sofort können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände Förderanträge stellen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2026.

Die Präsidentin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO), Derya Türk-Nachbaur MdB, ruft zur Bewerbung auf: „Unter dem Motto ‚Teilhabe leben, Vielfalt stärken‘ möchten wir die Amateurmusik in ihrer ganzen Breite weiterentwickeln. Der Amateurmusikfonds ermöglicht engagierten Ensembles und Vereinen in ganz Deutschland, ihre innovativen Ideen umzusetzen und neue Wege zu gehen. Wer sich zukunftssicher aufstellen und besondere Projekte realisieren möchte, sollte diese Chance nutzen und sich jetzt bewerben.“

Der Fonds unterstützt Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik sichern. Gefördert werden unter anderem innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und Vereinsentwicklung sowie zu Kooperationen über Genregrenzen hinweg. Der Amateurmusikfonds wird aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert und trotz angespannter Haushaltslage fortgeführt. Er trägt der großen gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Amateurmusik Rechnung und unterstützt deren nachhaltige Entwicklung. Der Fonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war.

Wichtige Informationen

  • Antragsberechtigt: Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.
  • Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500–7.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000–40.000 Euro, Zukunftswerkstatt bis zu 3.000 Euro
  • Antragsfrist: 30. September 2026
  • Projektlaufzeit: ab 1. Januar 2027 und bis maximal 31. Dezember 2027
  • Schwerpunkte: Nachwuchsgewinnung und Ensembleneugründung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Coachings und Zukunftswerkstätten

Beratung und Antragstellung

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ermutigt, bei Fragen frühzeitig die Beratungsangebote des Verbands zu nutzen:

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