1.Förderung musikalischer Projekte von Erwachsenen- und Kinderchören
Zur Förderung  musikalischer Projekte stehen Mittel aus Erlösen der Glücksspirale, Lotto Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Zuschussfähig sind Mitglieder im Chorverband der Pfalz (CVdP)

  • Die mindestens seit einem Jahr bestehen (Nachweis über Bestandsmeldung) und
  • Aktivitäten entwickelt haben, die dem Satzungszweck des CVdP entsprechen und
  • die die Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes  nachweisen können.

Anträge auf Förderung müssen grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahme/des Projektes gestellt werden. Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragsstellung, da Bezuschussungen nur möglich sind, solange Mittel vorhanden sind. Anträge können zu folgenden Fristen eingereicht werden:

  • 31.03. eines Jahres
  • 30.06. eines Jahres
  • 30.09 eines Jahres und
  • 31.12.eines Jahres

Die jeweiligen Antragsteller erhalten eine Mitteilung darüber, ob der Antrag berücksichtigt wurde und in welcher Höhe sich die Förderung beläuft. Die Auszahlung des bewilligten Betrags erfolgt nach der Maßnahme/Projekt auf der Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben durch entsprechende Rechnungen und Belege und grundsätzlich erst dann, wenn der Chorverband über die notwendigen Mittel verfügt. Die Abrechnungen sollten spätestens 8 Wochen nach Abschluß der Maßnahme/des Projektes dem Chorverband vorgelegt werden. Dies kann per Mail oder Post erfolgen.
Bei Werbemaßnahmen, bei Durchführung des Projektes/Konzertes und bei der Berichterstattung ist auf die Förderung durch den Chorverband der Pfalz bzw. der Glücksspirale hinzuweisen. Entsprechende Logos werden den Vereinen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht beachtet werden, behält sich der Chorverband vor, die genehmigte Förderung zurück zu nehmen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

2.Förderung von Chorproben-Wochenenden
Anträge auf Förderung von Chorproben-Wochenenden müssen grundsätzlich vor der Durchführung der Maßnahme/des Projektes gestellt werden.  Anträge können zu folgenden Fristen eingereicht werden:

  • 31.03. eines Jahres
  • 30.06. eines Jahres
  • 30.09 eines Jahres und
  • 31.12.eines Jahres

Ein Chorproben-Wochenende wird einmal im Jahr pro Ensemble gefördert, unter der Vorraussetzung, dass die Proben mit dem eigenen Chorleiter abgehalten werden und es sich um einen externen Probeort mit Übernachtung handelt.
Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragsstellung, da Bezuschussungen nur möglich sind, solange Mittel vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

>>Antrag auf Förderung Projekte durch Glücksspirale bearbeitbar
>>Allgemeine Richtlinien zum Antrag auf Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale

3.Kauf von Instrumenten
Auch hierfür kann einmal im Jahr pro Verein einen Antrag auf Förderung gestellt werden. Auch hier gelten die vierteljährlichen Fristen.
Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragsstellung, da Bezuschussungen nur möglich sind, solange Mittel vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

4.Kauf von Bühnentechnik (keine Podeste !)
Auch hierfür kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Auch hier gelten die vierteljährlichen Fristen.
Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragsstellung, da Bezuschussungen nur möglich sind, solange Mittel vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
>>Antrag auf Förderung Kauf von Instrumenten und Bühnentechnik bearbeitbar
>>Allgemeine Richtlinien zum Antrag auf Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale

5.Chorreisen von Kinder- und Jugendchören
Auch hierfür gibt es Fördergelder durch die Glücksspirale.
Anträge können zu folgenden Fristen eingereicht werden:

  • 31.03. eines Jahres
  • 30.06. eines Jahres
  • 30.09 eines Jahres und
  • 31.12.eines Jahres

Es empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragsstellung, da Bezuschussungen nur möglich sind, solange Mittel vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

>>Antrag auf Förderung Projekte durch Glücksspirale bearbeitbar
>>Allgemeine Richtlinien zum Antrag auf Förderung musikalischer Projekte aus Mitteln der Glücksspirale

Chorreisen von Erwachsenen-Chören werden nicht finanziell unterstützt.