Erstberatung

Erstberatung bei Rechtsfragen unserer Vereine:

Vereine haben nach wie vor die Möglichkeit, bei Rechtsfragen eine Erstberatung über den Verband zu erhalten.

Wir bitten, folgendes Verfahren einzuhalten:
1. Der Verein erläutert kurz gegenüber dem Chorverband der Pfalz den Vorgang.
2. Der Verband entscheidet, ob er der Bitte auf Erstberatung zustimmen kann.
3. Der Verband leitet die juristische Frage an Herrn Rechtsanwalt Uffeln weiter.
4. Dieser antwortet dem Verein direkt.

Die Anfragen sollten möglichst per eMail “info@chorverband-der-pfalz.de” gestellt werden.

> Hier erhalten Sie als .pdf-Datei eine Ausarbeitung von Herrn Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln zum Thema “Chorleben 2013-2014”.

In der Ausarbeitung erfahren Sie Hintergründe zu aktuellen Fragen und Probleme rund um das Chorleben:
I. Satzungsrechtliche Fragen, Zusammensetzung der Vorstände
II. Der Verein in der Krise – Fragen
III. Projektchöre
IV. Der nicht e.V. Chor
V. Die 18 häufigsten Abmahnfallen bei der Vereinshomepage
VI. Social Media- Auftritt: Facebook
VIII. Urheberrechtliche, bildrechtliche Fragen und GEMA
IX. SEPA – Lastschriftverfahren
X. Aktuelle steuerrechtliche Fragen

Autor:
Malte Jörg Uffeln
Magister der Verwaltungswissenschaften
Rechtsanwalt – Mediator – MentalTrainer
Lehrbeauftragter (Gründau)

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