Anträge

Förderung besonderer musikalischer Projekte

Zur Förderung besonderer musikalischer Projekte stehen Mittel aus Erlösen der Glücksspirale, Lotto Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Zuschussfähig sind Mitglieder im Chorverband der Pfalz (CVdP)

Der Antrag sollte spätestens 3 Monate vor Beginn des Projekts bei der Geschäftsstelle des Chorverbandes der Pfalz vorliegen. Spätestens 2 Monate nach Beendigung des Projekts muss der Abschlussbericht mit Verwendungsnachweis unaufgefordert bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Die Auszahlung des bewilligten Betrags erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung und Zahlung.

 

Ein Antragsformular und die ausführlichen Richtlinien zum Antrag erhalten Sie hier.